NM Stahlgeräte GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich:


Wir arbeiten aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wenn ein Widerspruch mit AGB unserer Kunden entsteht, gehen unsere vor.


II. Angebote und Auftragsdurchführung:


1. Angebote und Preise sind freibleibend und bedürfen im Auftragsfalle unserer Bestätigung.


2. Der Umfang des Auftrages, auch bei telefonischer Bestellung, richtet sich nach unserer Bestätigung. Das gilt auch bei einer Auftragserweiterung. Bei Lieferung größerer Stückmengen ist eine Mengentoleranz von +/- 5 % erlaubt.


3. Feste Lieferfristen müssen ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Auftrag in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß für einen Liefertermin. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Auftrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist und Liefertermin sind ausgeschlossen. Bei Betriebsstörungen irgendwelcher Art und bei Mängeln von Zulieferungen, Ereignissen höherer Gewalt, entfällt die Verpflichtung zur Einhaltung einer Lieferfrist für die Dauer der Störung bzw. des Mangelzustandes und verlängert den Termin entsprechend. Wir sind auch berechtigt, aus diesen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder einem Unterlieferer eintreten.


4. Wir sind zur Teillieferung berechtigt und entsprechender Rechnungsstellung, wenn dies nicht ausgeschlossen wird. Die Ware gilt mit der Absendung als in jeder Hinsicht vertragsgemäß geliefert, wenn der Käufer die Ware abgenommen hat oder die vereinbarte Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vornimmt.


5. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen rechtzeitig anzugeben, die Gesamtmenge muss binnen eines Jahres seit Vertragsabschluss eingeteilt und abgenommen werden. Erfüllt der Verkäufer diese Verpflichtung nicht, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt auch für anteilige Werkzeugkosten.


III. Versand:


1. Die Lieferung erfolgt ab Werk; hier ist Erfüllungsort für den Gefahrenübergang. Eine Transport-versicherung schließen wir nur auf schriftliche Anweisung und auf Rechnung des Auftragsgebers ab.


2. Frachtkosten und Verpackungskosten, besonders erforderliche Zusatzverpackungen, wie Paletten und Gitterboxen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im anderen Falle muss die Verpackung vom Auftraggeber wiederverwendungsfähig zur Verfügung gestellt werden.


IV. Gewährleistung, Mängelrügen:


1. Die fertiggestellte Ware ist bei erster Gelegenheit auf etwaige Mängel zu untersuchen und wir sind sofort über etwaige Mängel zu benachrichtigen.


2. Nach einer Weiterverarbeitung, die die Feststellung eines etwaigen Mangels erschwert, entfällt eine Gewährleistung, es sei denn, der Auftraggeber erbringt vollen Beweis für das Vorhandensein des Mangels. Nach Ablauf von 3 Monaten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.


3. Eine Gewährleistung bleibt begrenzt auf das Recht zur Nachbesserung durch den Auftragnehmer (Ersatzlieferung) oder Minderung. Eine kostenverursachende Nachbesserung des Auftraggebers bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.


4. Werden kostenverursachende Mängelprüfungen von uns oder durch von uns beauftragte Dritte angestellt, so ist der Auftraggeber erstattungspflichtig, wenn sich herausstellt, dass keine Mängel oder nicht in diesem Umfang vorliegen, oder wir sie nicht zu vertreten haben.


5. Für etwaige Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, die über die Gewährleistung hinausgehen, wird nur gehaftet, wenn der Auftraggeber uns den vollen Nachweis grobfahrlässiger Auftragsdurchführung erbringt. Werden durch die Auftragsdurchführung Schutzrechte Dritter verletzt, muss uns der Auftraggeber davon freistellen, auch wenn das fahrlässig geschieht.


V. Preise, Zahlungsweise:


1. Die Preise richten sich nach unserer Auftragsbestätigung. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist maßgebend.


2. Ändern sich nach der Auftragsbestätigung die Material- und Herstellungskosten, sind wir zur Preisanpassung berechtigt.


3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Datum zu zahlen. Bei voller Zahlung innerhalb von 8 Tagen können vom Nettobetrag 2 % einbehalten werden. Das gilt jedoch nicht, wenn noch Restforderungen aus früheren Aufträgen offen stehen. Zahlungen bedürfen erfüllungshalber unserer Zustimmung.


4. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat zu zahlen. Bei Zahlungsverzug, auch mit einer Teilzahlung, ist die gesamte Restforderung ohne weiteres fällig. Pro Mahnschreiben werden Schreibgebühren pauschal von 5,-- Euro berechnet.


IV. Aufrechnung:


Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind und von uns anerkannt werden.


VII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsansprüche:


1. Bis zur Erfüllung aller Rechtsforderungen behalten wir Eigentum und die sonstigen Rechte an dem bearbeiteten Material und den ausgelieferten Produkten.


2. Wenn der Auftraggeber bei der Weiterverarbeitung/Weiterveräußerung zusätzliche Rechte erwirbt, gelten diese an uns übertragen bzw. abgetreten. Das gilt insbesondere für die Forderungen des Auftraggebers gegen Dritte (Kunden).


3. Wir können vom Auftraggeber Auskunft darüber verlangen, damit wir diese Rechte ausüben können.


4. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-verbindlichkeiten, die der Verkäufer/Lieferant im Interesse des Käufers/Abnehmers eingegangen ist.


VIII. Rechtsanwendung:


1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht und kein internationales Kaufrecht.


2. Ist eine Textseite aus Rechtsgründen nicht anwendbar, beeinträchtigt das die Wirksamkeit der übrigen nicht.


3. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten, jur. Personen, Sondervermögen, ist Sitz unserer Gesellschaft.


4. Der Auftraggeber und wir haben das Recht, uns auf den Abschluss eines Schiedsvertrags zu berufen. Dann entscheidet über den Streitfall nur ein Schiedsrichter. Er wird von der IHK Koblenz benannt. Mit Beginn seiner Tätigkeit entfällt der Rechtsweg, mit Einreichung der Klage (Antrag Mahnbescheid), entfällt die Abrede des Schiedsvertrags.

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